Regional
In sieben Gemeinden der Wahlkreise Liestal, Sissach und Waldenburg wurden für die Landratswahl vom 12. Februar 2023 teilweise Wahllisten eines anderen Wahlkreises zugestellt, wie der Kanton Basel-Landschaft schildert.
Die Landeskanzlei bittet die Stimmenden aus den folgenden Gemeinden, vor der Stimmabgabe zu prüfen, ob die korrekten Wahlzettel zugestellt wurden: Liestal, Lupsingen, Seltisberg, Ziefen, Langenbruck, Reigoldswil und Sissach. Stimmende, die Wahllisten eines falschen Wahlkreises erhalten haben, können diese auf der Gemeinde gegen Wahllisten des richtigen Wahlkreises tauschen. Die sieben betroffenen Gemeinden hatten den Auftrag zum Abpacken der Wahlcouverts der gleichen Verpackungsfirma übertragen.
Trotz verschiedener Vorkehrungen bei der Verpackungsfirma kam es zu Fehlern beim Abpacken. So wurde die Landeskanzlei darüber informiert, dass in der Gemeinde Sissach ein Wahlzettel des Wahlkreises Waldenburg zugestellt wurde.
Nach heutigem Kenntnisstand könne die Landeskanzlei nicht ausschliessen, dass in allen sieben Gemeinden diverse Wahlcouverts falsch verpackt wurden. Der Regierungsrat habe verschiedene Massnahmen angeordnet, damit die Landratswahlen trotzdem ordentlich durchgeführt werden können. Für eine gültige Stimmabgabe darf nur eine Wahlliste des Wahlkreises abgegeben werden, in dem man selber stimmberechtigt ist.
Wenn eine Wahlliste eines anderen Wahlkreises abgegeben wird, sei diese ungültig und könne für die Ermittlung des Wahlergebnisses nicht ausgewertet werden. .
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