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Der Regierungsrat des Kantons Thurgau schickt Änderungen im Planungs- und Baugesetz in die Vernehmlassung, wie der Kanton Thurgau schreibt.
Aufgrund der Motion «Kein Ausverkauf von Versorgungsinfrastrukturen» solle beim Verkauf von Versorgungsanlagen für Elektrizität und Wasser ein Vorkaufsrecht eingeführt werden. Davon profitieren würden Gemeinden, Nachbargemeinden, der Kanton Thurgau sowie von diesen kontrollierte Institutionen.Am 11. Mai 2021 habe der Grosse Rat die Motion «Kein Ausverkauf von Versorgungsinfrastrukturen» für erheblich erklärt.
Damit wurde der Regierungsrat beauftragt, das Planungs- und Baugesetz anzupassen. Ziel sei es, dass Vorgaben für den Betrieb und den Unterhalt der Grundversorgung auch langfristig im Interesse der Bevölkerung eingehalten werden.
Aus dem Ausland gibt es Beispiele, wo dies nach der Auslagerung an private, normalerweise gewinnorientierte Dienstleister nicht der Fall war. Der Entwurf mit den Änderungen im Planungs- und Baugesetz liegt nun vor. Neu verankert sei das in der Motion verlangte Vorkaufsrecht bei einem Verkauf oder einer Übertragung von Versorgungsanlagen für Wasser (Frisch- und Abwasser) und Elektrizität.
Um Sinn und Geist der Motion möglichst zu erfassen, werde nicht nur der Verkauf eines ganzen Betriebs, sondern auch die Veräusserung von einzelnen Erschliessungsanlagen wie auch die Übertragung von Anteilen eines Betriebs vom Wortlaut erfasst. Die Motionäre hatten auch ein Vorkaufsrecht bei Versorgungsanlagen für Gas gefordert. Dieses könne jedoch aufgrund fehlender übergeordneter gesetzlicher Grundlagen weder für Gas noch für Wärme in das Gesetz aufgenommen werden.Vom Vorkaufsrecht profitieren sollen Gemeinden, Nachbargemeinden, der Kanton Thurgau sowie von diesen kontrollierte Institutionen.
Im Gesetzesentwurf sei auch geregelt, welche Körperschaften bei der Ausübung des Vorkaufsrechts Vorrang haben und wie allfällige Streitigkeiten zu lösen sind.Das Departement für Bau und Umwelt führt nun zum Entwurf vom 19. Januar bis 24. März 2023 ein externes E-Vernehmlassungsverfahren durch. Die Unterlagen seien unter Vernehmlassungen Kanton Thurgau (tg.ch) abrufbar.
Die Rückmeldung könne elektronisch unter Planungs- und Baugesetz (tg.ch) erfolgen..
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