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Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats

Der Regierungsrat hält in seiner Interpellationsantwort fest, dass die Krankenkassenprämien im Kanton Basel-Landschaft in den Jahren 2018 bis 2022 weniger stark gestiegen sind als die individuellen Prämienverbilligungen

2022-11-02 11:05:04
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Der Regierungsrat hält in seiner Interpellationsantwort fest, dass die Krankenkassenprämien im Kanton Basel-Landschaft in den Jahren 2018 bis 2022 weniger stark gestiegen sind als die individuellen Prämienverbilligungen, wie der Kanton Basel-Landschaft meldet.

Die Kaufkraft der Bezügerinnen und Bezüger einer Prämienverbilligung habe sich in dieser Zeit folglich erhöht. Auf das kommende Jahr steigt die mittlere Prämie im Kanton um 7 Prozent.

Ein vollständiger Ausgleich dieses Prämienanstiegs wäre mit Kosten von 11 Millionen Franken verbunden. Die kantonale Verwaltung habe in den vergangenen Jahren keine Lehrstellen abgebaut. Aktuell konnten nicht alle offenen Lehrstellen in der kantonalen Verwaltung besetzt werden.

Grundsätzlich sei der Lehrstellenmarkt in der Nordwestschweiz stabil. Es seien auch keine Entwicklungen erkennbar, die für das Jahr 2022 auf eine kurzfristige Verschlechterung der Situation hinweisen. Der Regierungsrat kommt zum Schluss, dass sich der Einsatz der Zentralen Aufsichtskommission für Familienzulagen (ZAF) zur Aufsicht über die Familienausgleichskassen im Kanton Basel-Landschaft bewährt hat.

Die kantonale Regelung steht im Einklang mit dem Bundesrecht und trägt dem Spannungsfeld zwischen notwendiger Fachkompetenz und geforderter Unabhängigkeit von Kommissionsmitglieder Rechnung. Zudem stellt der Regierungsrat fest, dass der Kassenanschluss den Regeln der AHV-Gesetzgebung folgt und die Einführung einer Wahlmöglichkeit der kantonalen Familienausgleichskasse systemfremd wäre.

Dies käme einem Paradigmenwechsel gleich, der die sozialversicherungsrechtlichen Prinzipien der Solidarität und des Risikoausgleichs im Gesamtsystem relativieren würde. Der Regierungsrat spricht für einen Verzicht auf eine Revision des kantonalen Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Familienzulagen aus..

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