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Medienmitteilung der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Stadtrates

Die GPK des Grossen Stadtrates hat an ihrer Sitzung vom 20. Oktober 2022 den Bericht und Antrag 25/2022 «Neue Leistungsvereinbarung Luzern Tourismus AG (LTAG) und Teilrevision Kurtaxenreglement» beraten. Damit wird die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Luzern und der LTAG für die Jahre 2023–2027 mit einer erneuerten Leistungsvereinbarung weitergeführt. Die GPK ist sich dem Stellenwert und der Bedeutung des Tourismus für die ganze Region und insbesondere für die Stadt Luzern bewusst. Die von der Stadt im Jahr 2021 erarbeitete Vision Tourismus 2030 hat verschiedene Eckpunkte definiert, um wirtschaftliche, soziale und ökologische Zielkonflikte einzudämmen, welche mit dem Tourismus einhergehen. Um die Umsetzung der Vision zeitnah anzugehen, sollen nun zwei konkrete Massnahmen im vorliegenden Bericht und Antrag umgesetzt werden: Es sind dies die Erneuerung der Leistungsvereinbarung mit der LTAG und die Weiterentwicklung der Tourismusabgaben. Dabei wurden die vom Parlament überwiesenen Protokollbemerkungen im Rahmen der Beratungen der Vision Tourismus 2030 weitgehend umgesetzt. Die GPK begrüsst demnach die rasche Umsetzung. So soll die neue Leistungsvereinbarung eine nachhaltige Tourismusförderung bewirken – beispielsweise mit dem Verzicht von Werbeaktivitäten in Fernmärkten mit Staatsbeiträgen – als auch die Ausrichtung der Tourismusaktivitäten an den von der Stimmbevölkerung definierten Klima- und Energiezielen gewährleisten. Mit einer weiteren von der GPK überwiesenen Protokollbemerkung soll der GPK künftig nicht nur über den wirtschaftlichen, sondern auch über den ökologischen Fussabdruck der Tourismusaktivitäten Bericht erstattet werden. Auch bei der Revision des Kurtaxenreglements wurde der Willen des Grossstadtrats der Stadt Luzern vollständig berücksichtigt. Mit einer überwiesenen Protokollbemerkung wird bei der Verwendung der Kurtaxen mehr Transparenz eingefordert. Konkret geht es darum, dass künftig die Richtlinien und Beitragskriterien zur Beurteilung von Gesuchen an den Veranstaltungs- und den Infrastrukturfonds der LTAG sowie die Zusammensetzung des Kurtaxenbeirats transparent gemacht werden. Die GPK ist grossmehrheitlich überzeugt, dass sich trotz den Reglementanpassungen die bewährte Zusammenarbeit mit der LTAG fortführen lässt. Die Kommission bewilligt den Sonderkredit von 2,75 Mio. Franken für die neue Leistungsvereinbarung 2023–2027 mit der LTAG und stimmt der Änderung des Kurtaxenreglements zu. An derselben Sitzung hat die GPK des Grossen Stadtrates beschlossen, gestützt auf Art. 56a des Geschäftsreglements des Grossen Stadtrates eine Subkommission zu bilden. Die Subkommission hat zu prüfen, ob ein konkreter Sachverhalt im Bericht und Antrag 18 vom 29. Juni 2022 im Zusammenhang mit der Volksinitiative «Für den Erhalt des Servicegebäudes und der Lindenbäume am Bundesplatz» korrekt dargelegt wurde. Die Subkommission hat im Rahmen der Oberaufsicht und in ihrer Funktion der parlamentarischen Kontrolle und nach Abschluss der Untersuchungen der GPK über die Ergebnisse Bericht zu erstatten und wenn nötig Handlungsempfehlungen vorzulegen. Bis zum Abschluss der Untersuchung gibt die GPK keine weitere Stellungnahme ab.

2022-10-28 10:05:07
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Quelle: Stadt Luzern

Die GPK des Grossen Stadtrates hat an ihrer Sitzung vom 20. Oktober 2022 den Bericht und Antrag 25/2022 «Neue Leistungsvereinbarung Luzern Tourismus AG (LTAG) und Teilrevision Kurtaxenreglement» beraten, wie die Stadt Luzern schreibt.

Damit werde die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Luzern und der LTAG für die Jahre 2023–2027 mit einer erneuerten Leistungsvereinbarung weitergeführt.An derselben Sitzung habe die GPK des Grossen Stadtrates beschlossen, gestützt auf Artikel 56a des Geschäftsreglements des Grossen Stadtrates eine Subkommission zu bilden. Die Subkommission habe zu prüfen, ob ein konkreter Sachverhalt im Bericht und Antrag 18 vom 29. Juni 2022 im Zusammenhang mit der Volksinitiative «Für den Erhalt des Servicegebäudes und der Lindenbäume am Bundesplatz» korrekt dargelegt wurde.

Die Subkommission habe im Rahmen der Oberaufsicht und in ihrer Funktion der parlamentarischen Kontrolle und nach Abschluss der Untersuchungen der GPK über die Ergebnisse Bericht zu erstatten und wenn nötig Handlungsempfehlungen vorzulegen. Bis zum Abschluss der Untersuchung gibt die GPK keine weitere Stellungnahme ab.Sie besuchen unseren Webauftritt mit dem Internet Explorer.

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