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Verbot zur Annahme von Geschenken und Anpassung der Ferientage geht in die Vernehmlassung

Der Regierungsrat hat eine Teilrevision der Verordnung über die Rechtsstellung des Staatspersonals und der Verordnung über die Rechtsstellung der Lehrpersonen an den Volksschulen in eine Vernehmlassung gegeben. Es geht um die Erhöhung des Ferienanspruchs und das Verbot zur Annahme von Geschenken, Einladungen und anderen Vorteilen.

2022-09-29 17:05:07
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Quelle: Kanton Thurgau

Der Regierungsrat hat eine Teilrevision der Verordnung über die Rechtsstellung des Staatspersonals und der Verordnung über die Rechtsstellung der Lehrpersonen an den Volksschulen in eine Vernehmlassung gegeben, wie der Kanton Thurgau berichtet.

Es geht um die Erhöhung des Ferienanspruchs und das Verbot zur Annahme von Geschenken, Einladungen und anderen Vorteilen.Die eine Verordnungsänderung betreffen die Erhöhung des Ferienanspruchs für die 21- bis 49-jährigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von 23 auf 25 Tage. Eine Überprüfung habe ergeben, dass der Ferienanspruch für diese Altersgruppe nicht nur unter dem Niveau der umliegenden Kantone, sondern zum grossen Teil auch unter dem Angebot auf dem privaten Arbeitsmarkt (25 Tage) liegt.

Das wirkt sich aus Sicht des Regierungsrats negativ auf die Arbeitgeberattraktivität der Kantonalen Verwaltung Thurgau aus.Die zweite Änderung betrifft das Verbot zur Annahme von Geschenken, Einladungen und anderen Vorteilen. Die bestehende Regelung betreffend die Annahme von Geschenken solle präzisiert und auf Einladungen ausgeweitet werden.

Es sei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern untersagt, Geschenke, Einladungen oder andere Vorteile, die im Zusammenhang mit ihrer Diensterfüllung stehen oder stehen könnten, für sich oder andere Personen zu beanspruchen, anzunehmen oder sich versprechen zu lassen. Von diesem Verbot ausgenommen sei die Annahme von Höflichkeitsgeschenken bis zu einem Wert von 100 Franken (zum Beispiel Kundenpräsent zu Weihnachten).

Die Annahme von Einladungen sei erlaubt, wenn diese im dienstlichen Interesse seien und Informations-, Weiterbildungs- oder Vernetzungszwecken dienen und wenn auf darüberhinausgehende Rahmenprogrammpunkte verzichtet wird. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an einem Vergabeverfahren mitwirken, unterliegen restriktiveren Regelungen.

Das Geschenkannahmeverbot werde in einer internen Weisung konkretisiert, um einen einheitlichen Vollzug sicherzustellen.Die Vernehmlassung endet am 11. November 2022. Sämtliche Unterlagen seien unter https://vernehmlassungen.tg.ch/vernehmlassungen/detailseitehome.html/10411/consultation/115 einsehbar. Die Änderungen sollen per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt werden.

Zur Stellungnahme eingeladen seien verwaltungsinterne Stellen, aber auch externe Stellen und Institutionen wie Personalverbände..

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