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Seit dem 19. Juli gilt im ganzen Kanton Bern ein Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe, wie die Stadt Thun berichtet.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit haben die Regierungsstatthalterämter am Mittwoch, 27. Juli zusätzlich ein generelles Verbot von Feuerwerk und Höhenfeuern erlassen. Die Stadt Thun könne diesen Entscheid gut nachvollziehen und bittet die Bevölkerung dringend, sich daran zu halten.
Bereits Anfang Woche hatte die Stadt Thun entschieden, dass sie auf das 1.-August-Feuer an der Bundesfeier auf der Lindermatte verzichtet (vgl. Medienmitteilung vom 26.7.2022).
Weitere Informationen zu den geltenden Regeln im Kanton Bern erhält die Bevölkerung unter www.be.ch/waldbrandgefahr.Rathausplatz 1Postfach 1453602 ThunTel. + 41 33 225 88 11infotest@thun.ch .
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