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Fürstentum Liechtenstein: Vaduz (ots) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 12. Juli 2022 einen Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gerichtsgebührengesetzes (GGG) verabschiedet. Notwendig wird die vorgeschlagene Gesetzesänderung aufgrund eines ...
2022-07-13 11:05:10Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 12. Juli 2022 einen Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gerichtsgebührengesetzes (GGG) verabschiedet, wie das Fürstentum Liechtenstein ausführt.
Notwendig werde die vorgeschlagene Gesetzesänderung aufgrund eines Urteils des Staatsgerichtshofes, mit welchem Artikel 37 Absatz 1 Bst. d GGG als verfassungswidrig aufgehoben wurde.
Diese Bestimmung legt die Gebühren für die gerichtliche Verwahrung und Hinterlegung einer beweglichen Sache fest.Der Staatsgerichtshof beurteilte die Bestimmung als unsachlich. Da der starre Gebührensatz in Artikel 37 Absatz 1 Bst.
d GGG keine Maximalgebühr vorsehe, belaste er jene Personengruppen unverhältnismässig, die eine Sache höheren Werts oder eine hohe Geldsumme in Verwahrung geben, so der Staatsgerichtshof in seinem Urteil.Um die Bestimmung verfassungskonform auszugestalten, schlägt die Regierung in ihrem Bericht und Antrag die Einführung einer maximalen Gebührenhöhe für die gerichtliche Verwahrung oder Hinterlegung vor. Zugleich solle die Möglichkeit gewahrt bleiben, bei tatsächlich anfallenden hohen Verwahrungskosten die effektiven Kosten zu verrechnen.Vaduz (ots) - Die Regierung habe an ihrer letzten Sitzung die Stellungnahme betreffend die Abänderung des Entsendegesetzes verabschiedet.
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