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Der Regierungsrat ist mit dem Entwurf für ein Bundesgesetz über den internationalen Personen- und Güterverkehr auf der Strasse grundsätzlich einverstanden, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, wie der Kanton Thurgau ausführt.
Damit verbunden seien auch die Änderungen des Bundesgesetzes über die Zulassung als Strassentransportunternehmen und des Bundesgesetzes über die flankierenden Massnahmen bei entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und über die Kontrolle der in Normalarbeitsverträgen vorgesehenen Mindestlöhne. Mit dieser Vorlage werde die Angleichung des Schweizer Rechts an das erste Mobilitätspaket der EU beabsichtigt.
Das Bundesgesetz über die Zulassung als Strassentransportunternehmen solle angepasst werden, um Massnahmen für eine bessere Kontrolle der sogenannten «Briefkastenunternehmen» und Kriterien für den Zugang zum Beruf für Unternehmen einzuführen, die Lieferwagen über 2,5 Tonnen zu gewerblichen Zwecken einsetzen. Weiter seien Rechtgrundlagen für die Schweizer Teilnahme am europäischen Register der Kraftverkehrsunternehmen vorgesehen.
Mit den Anpassungen im Entsendegesetz solle zudem eine Grundlage für die Gewährung von Amtshilfe durch die Schweiz geschaffen werden. Die Amtshilfe durch Schweizer Behörden kommt zur Anwendung, wenn Schweizer Strassentransportbetriebe, die Arbeitnehmer in die EU-/EFTA-Länder entsenden, im Gastland auf Einhaltung der dortigen minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen während des Zeitraums der Entsendung hin kontrolliert werden sollen..
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Regierungsrat Bundesgesetz Personen- Güterverkehr grundsätzlich einverstanden