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Regierungsrat lehnt das revidierte Arbeitsgesetz ab

2023-02-09 01:05:06
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Quelle: Kanton Thurgau

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau lehnt den Vorentwurf der Kommission für Wirtschaft und Arbeit des Nationalrates für eine Änderung des Bundesgesetzes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz) ab, wie der Kanton Thurgau meldet.

Aus seiner Sicht sei das Arbeitsgesetz bereits heute genügend flexibel, denn schon heute bestehen zahlreiche Ausnahme- und Spezialbestimmungen, die den Betrieben eine Flexibilisierung ermöglichen.Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung sollen neu gegründete Unternehmen bessere Bedingungen erhalten, um auf dem Markt Fuss fassen zu können: Diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die am Unternehmen beteiligt sind, sollen mehr Flexibilität bei ihrer Arbeitszeitgestaltung erhalten und deshalb vom Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes ausgenommen werden. Die Bestimmungen zum Gesundheitsschutz sollen allerdings auch für diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin Anwendung finden.Der Regierungsrat lehnt die vorgeschlagene Gesetzesänderung ab.

Wie der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort an die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats schreibt, enthält das Arbeitsgesetz zwingende Mindestbestimmungen zum allgemeinen Gesundheitsschutz sowie zu den Arbeits- und Ruhezeiten. Diese Minimalvorschriften schützen die physische und psychische Gesundheit und damit auch die Leistungskraft der Mitarbeitenden.

Schon heute bestehen allerdings zahlreiche Ausnahme- und Spezialbestimmungen, die den Betrieben eine Flexibilisierung ermöglichen. Mangels Definition für Start-ups im geltenden Recht solle gemäss Vorentwurf die neue Ausnahmebestimmung grundsätzlich für alle Betriebe in den ersten fünf Jahren seit der Firmengründung gelten. Die erfolgsbeteiligten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dieser Unternehmen wären fünf Jahre lang dem Arbeitsgesetz nicht unterstellt.

Diese Ausdehnung auf alle neu gegründeten Unternehmen sei aus Sicht des Regierungsrats nicht verhältnismässig. Diese Regelung widerspreche zudem der Fürsorgepflicht der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

Zudem schreibt der Regierungsrat, dass im Kanton Thurgau bei Start-ups in Bezug auf das Arbeitsgesetz keine Probleme bekannt seien..

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